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Nachlass auflösen: Wertvolles erkennen, bevor es entsorgt wird

Titelgrafik: Nachlass auflösen – Wertvolles erkennen, bevor es entsorgt wird

Wer eine Wohnung oder ein Haus nach einem Todesfall auflösen muss, steht unter Zeitdruck und ist emotional belastet. Genau dann gehen oft Werte verloren: Schmuck landet im Müll, Silber beim Entrümpler, Münzen bleiben in einer Schublade unentdeckt. Mit einer klaren Reihenfolge vermeiden Sie das.

Das Wichtigste in Kürze

  • Klären Sie zuerst, wer erbt und wer über den Nachlass entscheiden darf.
  • Werfen Sie nichts weg, bevor alles gesichtet und dokumentiert ist.
  • Lassen Sie Wertvolles von einem Fachmann einschätzen, bevor der Entrümpler kommt.
  • Eine Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung senkt die Kosten.

Schritt 1: Klären, wer entscheiden darf

Verkaufen darf nur, wer erbt oder dazu bevollmächtigt ist. Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Über Gegenstände aus dem Nachlass können die Erben dann grundsätzlich nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Stimmen Sie Verkäufe deshalb schriftlich ab, bevor Sie Angebote annehmen.

Lebte die verstorbene Person zur Miete, drängt oft die Zeit. Tritt niemand sonst in den Mietvertrag ein, können Erben und Vermieter ihn innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben (§ 564 BGB).

Schritt 2: Sichten und dokumentieren

Gehen Sie Raum für Raum vor und fotografieren Sie Wertgegenstände mit ihrem Fundort. Eine einfache Liste hilft später bei der Aufteilung unter den Erben, gegenüber dem Finanzamt und in Gesprächen mit Händlern. Wertvolles versteckt sich oft an unauffälligen Stellen:

  • Schmuckkästchen, Nachttische und Kleidertaschen
  • Schubladen mit Münzen, Medaillen oder alten Uhren
  • Buffets und Vitrinen mit Silberbesteck, Porzellan und Kristall
  • Keller und Dachboden mit Möbeln, Bildern oder Sammlungen
  • Ordner mit Kaufbelegen, Zertifikaten und Gutachten
Geöffnetes Schmuckkästchen mit Ringen, Brosche, Perlenkette und Taschenuhr aus einem Nachlass
Schmuckkästchen, Nachttische und Schubladen: Hier verstecken sich in Nachlässen oft die wertvollsten Stücke.

Schritt 3: Fachleute einbeziehen

Lassen Sie die Gegenstände von einem erfahrenen Händler oder Sachverständigen sichten, bevor Sie entrümpeln. Viele Händler kommen dafür ins Haus und schätzen den gesamten Bestand in einem Termin. Holen Sie bei größeren Werten mehrere Angebote ein und lassen Sie sich diese schriftlich geben.

Einzelne Stücke haben eigene Wertfaktoren. Unsere Ratgeber zu Gemälden, Schmuck und Gold, Münzen, Silber und Porzellan helfen bei der Vorbereitung.

Schritt 4: Verkaufen und räumen

Für die Räumung gibt es zwei Wege. Beim reinen Entrümpeln zahlen Sie die Räumung vollständig. Bei einer Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung kauft der Anbieter verwertbare Gegenstände an und verrechnet deren Wert mit den Kosten. Seriöse Anbieter besichtigen vorher, machen ein schriftliches Festpreisangebot und übergeben die Räume besenrein.

Teilweise in Papier eingeschlagenes Porzellan, ein Silberleuchter und ein kleines Ölbild zwischen Umzugskartons
Erst sichten und dokumentieren, dann räumen: So gehen bei einer Haushaltsauflösung keine Werte verloren.

Steuerliche Punkte

Für die Erbschaftsteuer gibt es eigene Freibeträge für Hausrat. Erben der Steuerklasse I, also etwa Ehepartner und Kinder, können Hausrat bis 41.000 Euro und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro steuerfrei erwerben. Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen sind von diesen Befreiungen ausgenommen (§ 13 ErbStG).

Beim späteren Verkauf geerbter Gegenstände zählt für die Einkommensteuer die Besitzzeit der verstorbenen Person mit. Bei größeren Nachlässen ist eine Steuerberatung sinnvoll.

Ansprechpartner für Nachlässe

Häufige Fragen

Dürfen wir als Erbengemeinschaft einzelne Stücke behalten?

Ja, wenn alle Erben einverstanden sind. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest, am besten zusammen mit der Inventarliste und einer Einschätzung der Werte.

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Das hängt von Größe, Zugang und Menge ab. Eine Wertanrechnung kann die Kosten deutlich senken. Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Festpreis nennen.

Wann braucht es ein Gutachten?

Wenn Erben sich über Werte einigen müssen, ein Pflichtteil berechnet wird oder das Finanzamt einen Nachweis verlangt. Für den reinen Verkauf genügt meist ein Ankaufsangebot.

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