Wer eine Wohnung oder ein Haus nach einem Todesfall auflösen muss, steht unter Zeitdruck und ist emotional belastet. Genau dann gehen oft Werte verloren: Schmuck landet im Müll, Silber beim Entrümpler, Münzen bleiben in einer Schublade unentdeckt. Mit einer klaren Reihenfolge vermeiden Sie das.
Das Wichtigste in Kürze
- Klären Sie zuerst, wer erbt und wer über den Nachlass entscheiden darf.
- Werfen Sie nichts weg, bevor alles gesichtet und dokumentiert ist.
- Lassen Sie Wertvolles von einem Fachmann einschätzen, bevor der Entrümpler kommt.
- Eine Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung senkt die Kosten.
Schritt 1: Klären, wer entscheiden darf
Verkaufen darf nur, wer erbt oder dazu bevollmächtigt ist. Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Über Gegenstände aus dem Nachlass können die Erben dann grundsätzlich nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Stimmen Sie Verkäufe deshalb schriftlich ab, bevor Sie Angebote annehmen.
Lebte die verstorbene Person zur Miete, drängt oft die Zeit. Tritt niemand sonst in den Mietvertrag ein, können Erben und Vermieter ihn innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben (§ 564 BGB).
Schritt 2: Sichten und dokumentieren
Gehen Sie Raum für Raum vor und fotografieren Sie Wertgegenstände mit ihrem Fundort. Eine einfache Liste hilft später bei der Aufteilung unter den Erben, gegenüber dem Finanzamt und in Gesprächen mit Händlern. Wertvolles versteckt sich oft an unauffälligen Stellen:
- Schmuckkästchen, Nachttische und Kleidertaschen
- Schubladen mit Münzen, Medaillen oder alten Uhren
- Buffets und Vitrinen mit Silberbesteck, Porzellan und Kristall
- Keller und Dachboden mit Möbeln, Bildern oder Sammlungen
- Ordner mit Kaufbelegen, Zertifikaten und Gutachten

Schritt 3: Fachleute einbeziehen
Lassen Sie die Gegenstände von einem erfahrenen Händler oder Sachverständigen sichten, bevor Sie entrümpeln. Viele Händler kommen dafür ins Haus und schätzen den gesamten Bestand in einem Termin. Holen Sie bei größeren Werten mehrere Angebote ein und lassen Sie sich diese schriftlich geben.
Einzelne Stücke haben eigene Wertfaktoren. Unsere Ratgeber zu Gemälden, Schmuck und Gold, Münzen, Silber und Porzellan helfen bei der Vorbereitung.
Schritt 4: Verkaufen und räumen
Für die Räumung gibt es zwei Wege. Beim reinen Entrümpeln zahlen Sie die Räumung vollständig. Bei einer Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung kauft der Anbieter verwertbare Gegenstände an und verrechnet deren Wert mit den Kosten. Seriöse Anbieter besichtigen vorher, machen ein schriftliches Festpreisangebot und übergeben die Räume besenrein.

Steuerliche Punkte
Für die Erbschaftsteuer gibt es eigene Freibeträge für Hausrat. Erben der Steuerklasse I, also etwa Ehepartner und Kinder, können Hausrat bis 41.000 Euro und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro steuerfrei erwerben. Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen sind von diesen Befreiungen ausgenommen (§ 13 ErbStG).
Beim späteren Verkauf geerbter Gegenstände zählt für die Einkommensteuer die Besitzzeit der verstorbenen Person mit. Bei größeren Nachlässen ist eine Steuerberatung sinnvoll.
Ansprechpartner für Nachlässe
- Wiesbaden: Kunsthandel Henel kauft Nachlässe an und kommt im Rhein-Main-Gebiet ins Haus: Nachlass Ankauf in Wiesbaden.
- Taunusstein und Rhein-Main: S.H. Kunsthandel bietet Haushaltsauflösungen an und kauft verwertbare Stücke an: Haushaltsauflösung mit S.H. Kunsthandel.
- Edelmetalle aus dem Nachlass: Altgold, Silberbesteck, Münzen und Barren prüft das Wiesbadener Edelmetallhaus in der Rheinstraße 41, auf Wunsch auch bei einem Hausbesuch im Rhein-Main-Gebiet: Hausbesuch für Edelmetalle in Wiesbaden.
- München: Kunsthandel Bursch kauft Nachlässe an und übernimmt Haushaltsauflösungen in München und im Umland: Nachlass Ankauf in München und Haushaltsauflösung in München.
Häufige Fragen
Dürfen wir als Erbengemeinschaft einzelne Stücke behalten?
Ja, wenn alle Erben einverstanden sind. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest, am besten zusammen mit der Inventarliste und einer Einschätzung der Werte.
Was kostet eine Haushaltsauflösung?
Das hängt von Größe, Zugang und Menge ab. Eine Wertanrechnung kann die Kosten deutlich senken. Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Festpreis nennen.
Wann braucht es ein Gutachten?
Wenn Erben sich über Werte einigen müssen, ein Pflichtteil berechnet wird oder das Finanzamt einen Nachweis verlangt. Für den reinen Verkauf genügt meist ein Ankaufsangebot.
